Was heißt BAR?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist die gemeinsame Repräsentanz der Verbände der Rehabilitationsträger, der Bundesagentur für Arbeit, der Bundesländer, der Spitzenverbände der Sozialpartner, sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Förderung und Koordinierung der Rehabilitation und der Teilhabe behinderter Menschen.
Mit der BAR soll Koordination und Kooperation der Leistungsträger gewährleistet sowie sichergestellt werden, dass alle Leistungserbringer, also die Rehabilitationseinrichtungen, die Behandlung der Rehabilitanden nach gleichen Grundsätzen auf hohem Niveau erbringen.
Die BAR erlässt für die verschiedenen Krankheitsbilder Rahmenempfehlungen, die einheitliche Grundlage der Behandlung in allen Rehabilitationseinrichtungen sichern sollen.
Für uns gelten die Rahmenempfehlungen zur ambulanten Rehabilitation bei muskuloskeletalen Erkrankungen.